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Die Bürogemeinschaft besteht aus den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

 

Michael Hepp (USt-ID: DE 814 487 264)
Nima Djafarian (Ust-ID: DE 286 765 109)


Alle Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft HKB Rechtsanwälte, Eschersheimer Landstraße 19-21, D-60322 Frankfurt am Main unterliegen deutschem Recht und gehören der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main (www.rechtsanwaltskammer-ffm.de) an.

Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln für die Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Law implementing the DIRECTIVES of the EUROPEAN COMMUNITY pertaining to the professional law regulating the legal profession.
Diese Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherungen bestehen für

Michael Hepp bei der R&V Versicherung, Deckungssumme 1.000.000 €
Nima Djafarian bei der ERGO Versicherung, Deckungssumme 1.000.000 €


Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht für die weltweite Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie dem Recht der Türkei und außereuropäischer Staaten, die der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies beinhaltet die Tätigkeiten vor europäischen Gerichten sowie Gerichten der vorgenannten Hoheitsgebiete in europäischem Recht oder dem Recht des jeweiligen Hoheitsgebietes. Vor türkischen Gerichten besteht Versicherungsschutz auch in türkischem Recht. Versicherungsschutz besteht schließlich für die weltweite Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers für Haftpflichtansprüche aus der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht. Lediglich für den besonderen Fall, dass der Versicherungsnehmer vor einem außereuropäischen Gericht in Anspruch genommen wird, besteht Versicherungsschutz nur in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpflichtversicherungshöhe (250.000 €).

 

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